Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentliche Seite, auf der du erklärst, wie barrierefrei deine Website oder App ist, was noch nicht funktioniert und wie Menschen dich erreichen, wenn sie nicht weiterkommen. Für öffentliche Stellen ist diese Erklärung schon seit 2018 Pflicht, nach einem festen Muster. Seit dem 28. Juni 2025 müssen auch viele Unternehmen, darunter Onlineshops, nach dem European Accessibility Act vergleichbare Informationen veröffentlichen.
Dieser Artikel gehört zu unserem vollständigen Leitfaden zur Barrierefreiheit von Websites. Hier geht es nur um die Barrierefreiheitserklärung: was laut den Primärquellen hineingehört, wo sich Behörden und Unternehmen unterscheiden, wo du sie platzierst und wie oft du sie aktualisierst. Du bekommst eine Vorlage zum Ausfüllen, die du direkt anpassen kannst.
Das ist eine Erklärung der Regeln, keine Rechtsberatung. Bist du unsicher, ob die Regeln für dein Unternehmen gelten oder wie weit du gehen musst, frag eine Juristin, einen Juristen oder die Aufsichtsbehörde.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument auf deiner Website, in dem du offenlegst, inwieweit deine digitale Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Sie ist kein technischer Bericht und kein Marketingtext. Sie ist eine ehrliche Bestandsaufnahme für Menschen, die deine Website mit einem Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit Vergrößerung nutzen.
Eine gute Erklärung beantwortet vier Fragen. An welcher Norm misst du deine Website? Was funktioniert noch nicht, und gibt es eine Alternative? Wie hast du das festgestellt, und wann? Und an wen kann sich jemand wenden, wenn etwas nicht funktioniert? Die Norm ist in der Praxis die WCAG, die Richtlinien des W3C. Was Stufe A und AA genau bedeuten, liest du in WCAG 2.2 erklärt.
Die Erklärung selbst macht deine Website nicht barrierefreier. Sie macht aber sichtbar, dass du weißt, wo du stehst. Genau das verlangen sowohl die Regeln für Behörden als auch der EAA.
Für wen ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist für öffentliche Stellen nach der Web-Barrierefreiheits-Richtlinie Pflicht und für die meisten Dienstleister unter dem European Accessibility Act. Die beiden Regelwerke ähneln sich, verlangen aber nicht genau dasselbe.
Behörden: Muster, Register und Status
Die Web-Barrierefreiheits-Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen in Artikel 7 zu einer ausführlichen, umfassenden und klaren Erklärung zur Barrierefreiheit, die sie regelmäßig aktualisieren. Nach diesem Artikel enthält die Erklärung mindestens drei Dinge: welche Inhalte nicht barrierefrei sind, mit Begründung und gegebenenfalls Alternativen; einen Feedback-Mechanismus, um Probleme zu melden; und einen Link zum Durchsetzungsverfahren.
Die Europäische Kommission hat das Muster im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt. Dieses Muster kennt einen Vereinbarkeitsstatus (vollständig, teilweise oder nicht vereinbar), eine Liste nicht barrierefreier Inhalte, das Datum der Erstellung, die verwendete Methode und Kontaktangaben. Als Methode nennt der Beschluss eine Selbstbewertung oder eine Bewertung durch Dritte. Er empfiehlt, die Erklärung mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.
In den Niederlanden steht die Pflicht in Artikel 4 des Tijdelijk besluit digitale toegankelijkheid overheid. Öffentliche Stellen veröffentlichen die Erklärung nach dem Muster des Ministers und messen ihre Website an der Norm EN 301 549. Auf digitoegankelijk.nl steht, wie das funktioniert. Du füllst die Erklärung mit einem Ausfüllassistenten aus, und nach der Veröffentlichung kommt sie ins Register. Jede Erklärung erhält einen Status von A bis E. Für A und B ist eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung nötig, und diese Erklärungen aktualisierst du mindestens jährlich. Ein C-Status gilt sechs Monate.
Unternehmen: die Informationspflicht aus dem EAA
Für Unternehmen gilt die Richtlinie (EU) 2019/882, der European Accessibility Act (EAA). Artikel 13 verpflichtet Dienstleister, nach Anhang V Informationen zu erstellen und zu erläutern, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Diese Informationen müssen schriftlich und mündlich verfügbar sein, auch in barrierefreier Form, und so lange aufbewahrt werden, wie die Dienstleistung angeboten wird.
Anhang V sagt, dass du diese Informationen in deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein gleichwertiges Dokument aufnimmst. Sie enthalten, soweit zutreffend:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreien Formaten;
- die Beschreibungen und Erläuterungen, die nötig sind, um zu verstehen, wie die Dienstleistung funktioniert;
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen aus Anhang I erfüllt.
Außerdem darfst du nach Anhang V harmonisierte Normen anwenden, und du gibst Informationen, aus denen hervorgeht, dass dein Prozess der Dienstleistungserbringung die Barrierefreiheit dauerhaft sicherstellt.
Die Niederlande haben das für den elektronischen Geschäftsverkehr in Artikel 6:230fb des Burgerlijk Wetboek festgelegt, über das Implementatiewet toegankelijkheidsvoorschriften producten en diensten. Dieser Artikel wiederholt die Pflicht, die Informationen nach Anhang V zu erstellen und schriftlich und mündlich bereitzustellen. Für andere Dienstleistungen wie E-Books, Kommunikationsdienste und Personenbeförderung gibt es eigene Verordnungen. In Deutschland steht die Pflicht in § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG): Dienstleister erstellen die Informationen nach Anlage 3 und machen sie der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich. Laut Anlage 3 geschieht das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise.
Die niederländische ACM überwacht Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und elektronische Kommunikationsdienste. Laut ACM gehört auf deine Website und in deine App eine Barrierefreiheitserklärung, die leicht zu finden und selbst barrierefrei ist. Sie beschreibt, wie die Dienstleistung mit Hilfsmitteln funktioniert und wie du die Regeln erfüllst. Außerdem muss sie mündlich verfügbar sein, zum Beispiel als Audiodatei. Als Norm nennt die ACM WCAG 2.1 Stufe AA, mit der Empfehlung, schon jetzt mit WCAG 2.2 zu arbeiten. In Deutschland ist für die Marktüberwachung nach dem BFSG die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind befreit. Nach Artikel 3 der Richtlinie ist das ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Behörde und Unternehmen im Vergleich
| Behörde | Unternehmen unter dem EAA | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2016/2102, in den Niederlanden das Tijdelijk besluit digitale toegankelijkheid overheid | Richtlinie 2019/882 Art. 13 und Anhang V; für E-Commerce in den Niederlanden Art. 6:230fb BW, in Deutschland § 14 BFSG mit Anlage 3 |
| Form | Verbindliches Muster, Ausfüllassistent auf toegankelijkheidsverklaring.nl | Kein festes Muster; in AGB oder gleichwertigem Dokument |
| Pflichtinhalt | Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung und Alternative, Feedback-Mechanismus, Link zum Durchsetzungsverfahren | Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterung der Funktionsweise, wie du die Anforderungen erfüllst |
| Register | Ja, mit Status A bis E | Nein |
| Norm | EN 301 549 | Anhang I der Richtlinie; ACM nennt WCAG 2.1 AA und empfiehlt WCAG 2.2 |
| Aktualisieren | A und B mindestens jährlich, C gilt sechs Monate | Bei Änderungen an Dienstleistung, Anforderungen oder Normen (Art. 13 Abs. 3) |
| Mündlich verfügbar | Keine eigene Anforderung | Ja, schriftlich und mündlich |
| Aufsicht | Ministerium BZK (Monitoring) | In den Niederlanden ACM für E-Commerce und Kommunikationsdienste, andere Behörden je Sektor; in Deutschland die MLBF |
Was gehört in eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine brauchbare Erklärung kombiniert die Pflichtelemente aus Anhang V mit der Struktur des Behördenmusters, weil dieses Muster zeigt, was Besucher brauchen. Für ein Unternehmen ist die Pflicht aus Anhang V maßgeblich. Die Bestandteile aus dem Behördenmuster, etwa Status, Einschränkungen und Methode, machen deine Erklärung konkret und überprüfbar.
Beginne mit einer kurzen Beschreibung deiner Dienstleistung. Was kann jemand auf deiner Website tun: Produkte ansehen, bestellen, bezahlen, ein Konto verwalten? Erkläre danach, wie die Dienstleistung mit Hilfsmitteln funktioniert. Lässt sich alles per Tastatur bedienen? Funktioniert der Checkout mit einem Screenreader? Gibt es Anmeldeverfahren, die zusätzliche Schritte erfordern?
Nenne dann die Norm, an der du misst, und das Ergebnis. Sei präzise: „WCAG 2.2 Stufe AA“ ist überprüfbar, „barrierefrei für alle“ nicht. Beschreibe danach, was noch nicht konform ist, mit einer Alternative und einem Zeitplan. Schließe mit Datum und Methode der Prüfung, Kontaktmöglichkeiten und der Aufsichtsbehörde ab.
Vorlage für deine Barrierefreiheitserklärung
Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt für ein Unternehmen unter dem EAA und folgt den Elementen aus Anhang V und dem EU-Muster. Ersetze alles in eckigen Klammern. Streiche, was nicht auf dich zutrifft, und trag nichts ein, was du nicht geprüft hast.
# Barrierefreiheitserklärung [Firmenname]
[Firmenname] möchte, dass alle Menschen [Websiteadresse] und [App-Name] nutzen können,
auch Menschen, die einen Screenreader, die Tastatur, Sprachsteuerung oder Vergrößerung nutzen.
Diese Erklärung gilt für [Websiteadresse] und [App-Name, falls zutreffend].
## Über unsere Dienstleistung
[Kurze Beschreibung der Dienstleistung: was Kundinnen und Kunden hier tun können, zum Beispiel
Produkte suchen, bestellen, bezahlen, ein Konto anlegen und Kontakt aufnehmen.]
## So funktioniert unsere Dienstleistung
[Erläuterung der wichtigsten Schritte, zum Beispiel: Suchen und Filtern,
Warenkorb, Bezahlvorgang, Zahlungsarten, Anmelden, Bestellbestätigung per E-Mail.
Beschreibe, wie diese Schritte mit Hilfsmitteln funktionieren.]
## So erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen
Wir messen unsere Website an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2,
Stufe A und AA.
Status: Diese Website ist [vollständig / teilweise / noch nicht] konform mit WCAG 2.2 Stufe AA.
[Bei „teilweise“ oder „noch nicht“: siehe die bekannten Einschränkungen unten.]
Was wir tun, um barrierefrei zu bleiben:
- [zum Beispiel: Barrierefreiheit ist Teil von Design und Entwicklung]
- [zum Beispiel: Jede neue Funktion testen wir mit Tastatur und Screenreader]
- [zum Beispiel: verantwortlich im Unternehmen: Funktion oder Team]
## Bekannte Einschränkungen
| Bereich | Problem | Alternative | Voraussichtliche Lösung |
|---|---|---|---|
| [z. B. Produktfilter] | [z. B. nicht per Tastatur bedienbar] | [z. B. Suchfeld oder Kundenservice] | [Monat und Jahr] |
| [z. B. PDF-Anleitungen von vor dem 28. Juni 2025] | [z. B. nicht getaggt] | [z. B. auf Anfrage in anderem Format] | [Monat und Jahr oder entfällt] |
## So haben wir das geprüft
- Datum der Prüfung: [Datum]
- Methode: [Selbstbewertung / Prüfung durch [Name des Prüfbüros]]
- Vorgehen: [zum Beispiel: automatischer Test mit [Tool], ergänzt durch manuelle
Prüfung von [Anzahl] Seiten und des gesamten Bestellablaufs mit Tastatur und Screenreader]
- Geprüfte Seiten: [Liste oder Beschreibung der Stichprobe]
- Bericht: [Link zum Bericht, falls öffentlich]
## Kontakt und Feedback
Stößt du irgendwo auf ein Hindernis, oder möchtest du diese Informationen in einem anderen
Format oder mündlich erhalten? Nimm Kontakt mit uns auf:
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
- Telefon: [Telefonnummer, mit Erreichbarkeit]
- Formular: [Link zum barrierefreien Kontaktformular]
Wir antworten innerhalb von [Anzahl] Werktagen und suchen gemeinsam mit dir nach einer Lösung.
## Aufsicht
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden? Du kannst dich an
[Aufsichtsbehörde, in Deutschland zum Beispiel die MLBF: Link] wenden.
## Datum
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] aktualisiert.
Einige Entscheidungen in dieser Vorlage verdienen eine Erklärung. Die Abschnitte „Über unsere Dienstleistung“ und „So funktioniert unsere Dienstleistung“ stammen direkt aus Anhang V. Die Statuszeile und die Tabelle mit Einschränkungen kommen aus dem EU-Muster für Behörden und machen deine Aussage überprüfbar. Die Telefonzeile steht drin, weil der EAA verlangt, dass die Informationen auch mündlich verfügbar sind.
Wähle beim Status nur „vollständig“, wenn eine Prüfung das belegt. Bist du nicht sicher, schreib „teilweise“ und nenne, was du gefunden hast.
Wo platzierst du die Erklärung?
Platziere die Barrierefreiheitserklärung auf einer eigenen Seite und verlinke sie aus dem Footer jeder Seite. Der EU-Durchführungsbeschluss empfiehlt Behörden, die Erklärung von jeder Webseite aus erreichbar zu machen, und die ACM verlangt von Unternehmen eine Erklärung, die leicht zu finden ist. Der Footer ist der Ort, an dem Besucher und Aufsichtsbehörden sie suchen.
Verwende eine klare URL und einen klaren Linktext, etwa /barrierefreiheit mit dem Text „Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheitserklärung“. Das hilft Menschen, die mit einem Screenreader eine Liste von Links durchgehen. Es hilft auch bei automatischen Prüfungen. Die Barrierefreiheitsprüfung von Flowproof sucht zum Beispiel nach einem Link mit „barrierefrei“ oder „accessibility“ im Linktext oder in der URL. Ein Link, der nur „Mehr Infos“ heißt, wird dann nicht erkannt.
Anhang V nennt außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein gleichwertiges Dokument. Verweise in deinen AGB also auf die Seite mit der Erklärung, oder nimm den Kern dort auf. Hast du eine App, stell die Erklärung oder einen Link dorthin auch in die App.
Mach die Seite selbst barrierefrei. Verwende echte Überschriften, eine Tabelle mit Kopfzellen und normalen HTML-Text statt eines PDFs. Eine Erklärung, die selbst nicht mit einem Screenreader lesbar ist, verfehlt ihren Zweck.
Wie oft aktualisierst du die Erklärung?
Aktualisiere deine Barrierefreiheitserklärung mindestens einmal im Jahr und sofort nach einer größeren Änderung an deiner Website oder Dienstleistung. Das EU-Muster für Behörden empfiehlt eine jährliche Überprüfung, und niederländische Behörden mit Status A oder B müssen das auch tun. Für Unternehmen sagt Artikel 13 Absatz 3 des EAA, dass du Änderungen an deiner Dienstleistung, an den Anforderungen und an den Normen berücksichtigst.
Praktische Anlässe, die Erklärung zu überprüfen:
- nach einem Redesign, einem neuen Theme oder einem neuen Checkout;
- wenn du eine neue Zahlungsart, ein Chat-Widget oder ein Anmeldeverfahren hinzufügst;
- wenn du eine gemeldete Einschränkung behoben hast;
- wenn sich eine Norm ändert, etwa beim Wechsel von WCAG 2.1 auf 2.2;
- einmal im Jahr, auch wenn sich scheinbar nichts geändert hat.
Setz das Datum der letzten Überprüfung immer ans Ende. Eine drei Jahre alte Erklärung sagt Besuchern wenig über die Website von heute.
Häufige Fehler in Barrierefreiheitserklärungen
Der häufigste Fehler ist die Behauptung, deine Website sei vollständig WCAG-konform, ohne dass eine Prüfung das belegt. Ein kopierter Satz wie „Diese Website ist vollständig konform mit WCAG 2.2 AA“ ist eine Tatsachenbehauptung. Stimmt sie nicht, führst du Besucher in die Irre und bietest einer Aufsichtsbehörde einen einfachen Ansatzpunkt.
Weitere Fehler, die du leicht vermeidest:
- Keine Kontaktmöglichkeit. Das Behördenmuster verlangt ausdrücklich einen Feedback-Mechanismus, und der EAA verlangt mündliche Verfügbarkeit. Ein allgemeines Kontaktformular, das selbst nicht barrierefrei ist, reicht nicht.
- Nur automatisch getestet. Automatische Tools finden einen Teil der Probleme, nicht alles. Tastaturbedienung, die Logik eines Checkouts und verständliche Fehlermeldungen erfordern eine manuelle Prüfung. Wie du dabei vorgehst, steht in Barrierefreiheit von Websites testen.
- Kein Datum und keine Methode. Ohne Datum und Vorgehen weiß niemand, wie verlässlich die Erklärung ist.
- Einschränkungen ohne Alternative oder Zeitplan. Nenne bei jedem bekannten Problem, wie jemand trotzdem weiterkommt und wann du es behebst.
- Versteckt oder unauffindbar. Eine Erklärung, die nur über die Sitemap oder ein PDF erreichbar ist, ist nicht leicht zu finden.
- Ein Overlay als Nachweis. Ein Widget, das die Darstellung anpasst, macht den zugrunde liegenden Code nicht barrierefrei. Nenne in deiner Erklärung, was du an der Website selbst getan hast.
- Unverhältnismäßige Belastung ohne Begründung. Berufst du dich auf diese Ausnahme, brauchst du nach Artikel 14 des EAA eine dokumentierte Beurteilung. Laut ACM meldest du das auch der Aufsichtsbehörde.
So prüfst du das auf deiner eigenen Website
In einer Stunde kannst du prüfen, ob deine Erklärung vorhanden ist und stimmt. Geh diese Schritte durch:
- Such den Link in deinem Footer. Öffne drei beliebige Seiten und prüfe, ob dort ein Link mit „Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheitserklärung“ im Text oder in der URL steht.
- Lies den Status kritisch. Steht dort „vollständig“, such die Prüfung, die das belegt. Findest du sie nicht, passe den Status an.
- Prüfe die Elemente aus Anhang V. Gibt es eine Beschreibung der Dienstleistung, eine Erläuterung, wie sie funktioniert, und eine Beschreibung, wie du die Anforderungen erfüllst?
- Teste den Kontaktweg. Funktioniert die E-Mail-Adresse, ist die Telefonnummer erreichbar und lässt sich das Kontaktformular per Tastatur ausfüllen?
- Schau auf das Datum. Ist die Erklärung älter als ein Jahr oder älter als dein letztes Redesign, plane eine Überarbeitung.
- Teste die Seite selbst. Navigiere mit der Tab-Taste durch die Erklärung und prüfe Überschriften und Tabellen.
- Lass einen Barrierefreiheitsscan laufen. Die Barrierefreiheitsprüfung von Flowproof ist in den kostenpflichtigen Tarifen Pro und Business enthalten. Sie testet deine Seiten mit axe-core auf WCAG 2.2 Stufe A und AA und prüft, ob es einen Link zu einer Barrierefreiheitserklärung gibt. Die Tarife findest du auf der Preisseite. Nutze das Ergebnis als Input für den Abschnitt „Bekannte Einschränkungen“ und ergänze es durch eine manuelle Prüfung.
Willst du zuerst wissen, ob der EAA für dein Unternehmen gilt, lies den Artikel zum European Accessibility Act. Bist du danach noch unsicher, frag eine Juristin, einen Juristen, die ACM oder in Deutschland die MLBF.