Zum Inhalt springen

Vollständiger Leitfaden

Barrierefreiheit von Websites: der vollständige Leitfaden zu WCAG, EAA und ADA

Welche Anforderungen an Barrierefreiheit gelten für deine Website oder deinen Onlineshop? WCAG, EAA, BFSG und ADA erklärt, mit Tabelle und Stufenplan.

Geschrieben von
Aktualisiert
15 Min. Lesezeit

Auch verfügbar aufNederlandsEnglishEspañol

In diesem Artikel
  1. Was ist digitale Barrierefreiheit und für wen ist sie da?
  2. Welche Regeln und Normen gelten?
  3. Was sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit?
  4. Was bedeutet der EAA für deine Website oder deinen Onlineshop?
  5. Was steht in einer Barrierefreiheitserklärung?
  6. Wie testest du, ob eine Website barrierefrei ist?
  7. Welche Barrierefreiheitsfehler kommen am häufigsten vor?
  8. Warum verdienen Formulare und der Checkout besondere Aufmerksamkeit?
  9. Muss ein europäisches Unternehmen den ADA einhalten?
  10. Wie überschneiden sich Barrierefreiheit, SEO und GEO?
  11. Schritt für Schritt: So machst du deine Website barrierefrei
  12. So prüfst du das auf deiner eigenen Website
  13. Häufige Fragen

Barrierefreiheit von Websites bedeutet, dass alle Menschen deine Website wahrnehmen, bedienen und verstehen können, auch Menschen, die blind oder sehbehindert sind, nur eine Tastatur nutzen oder Schwierigkeiten beim Lesen haben. Der technische Maßstab dafür ist WCAG, die internationale Richtlinie des W3C. Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Onlineshops und andere Verbraucherdienste in der EU außerdem eine gesetzliche Pflicht, über den European Accessibility Act.

Dieser vollständige Leitfaden zur Barrierefreiheit von Websites gibt dir den Überblick: welche Regeln es gibt, für wen sie gelten, was du tun musst und wie du prüfst, ob deine Website sie erfüllt. Zu jedem Bereich gibt es einen eigenen vertiefenden Artikel. Fachbegriffe erklären wir kurz, und du findest sie auch im Glossar.

Diese Seite erklärt die Regeln, sie ist keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, ob das Gesetz für dein Unternehmen gilt, sprich mit einer Juristin oder einem Juristen oder schau bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach.

Was ist digitale Barrierefreiheit und für wen ist sie da?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt, wie gut Menschen mit Behinderungen eine Website, eine App oder ein digitales Dokument selbstständig nutzen können. Es geht um mehr als Blindheit. Denk an jemanden mit einer motorischen Einschränkung, der keine Maus benutzen kann, an jemanden, der gehörlos ist und einem Video ohne Untertitel nicht folgen kann, oder an jemanden mit Legasthenie, der an langen, komplizierten Texten scheitert.

Die Gruppe ist groß. Laut der Weltgesundheitsorganisation leben weltweit schätzungsweise 1,3 Milliarden Menschen mit einer erheblichen Behinderung, etwa 16 Prozent der Weltbevölkerung oder jeder sechste Mensch. Dazu kommen Menschen mit einer vorübergehenden Einschränkung, etwa einem gebrochenen Arm, und ältere Menschen, deren Sehvermögen, Gehör oder Motorik nachlässt.

Viele Menschen mit Behinderungen nutzen assistive Technologien. Ein Screenreader liest den Inhalt einer Seite vor oder gibt ihn in Braille aus. Andere vergrößern den Bildschirm, nutzen Sprachsteuerung oder navigieren nur mit der Tab-Taste. All diese Hilfsmittel funktionieren nur gut, wenn die Website technisch sauber aufgebaut ist.

Barrierefreiheit hilft auch Menschen ohne Behinderung. Untertitel sind praktisch im Zug, ein guter Farbkontrast hilft bei grellem Sonnenlicht und klare Fehlermeldungen in einem Formular helfen allen. Eine barrierefreie Website ist deshalb fast immer auch eine benutzerfreundlichere Website.

Welche Regeln und Normen gelten?

Für die Barrierefreiheit von Websites sind vier Rahmenwerke wichtig: WCAG als technische Richtlinie, EN 301 549 als europäische Norm, der EAA als europäisches Gesetz und der ADA als US-amerikanisches Gesetz. Sie verweisen aufeinander, sind aber nicht dasselbe. Eine Richtlinie oder Norm beschreibt, wie eine barrierefreie Website aussieht. Ein Gesetz legt fest, wer sich verbindlich daran halten muss.

WCAGEN 301 549European Accessibility ActADA
Was ist das?Technische Richtlinie des W3CEuropäische Norm für IKT-BarrierefreiheitEU-Richtlinie (EU) 2019/882, umgesetzt in nationale GesetzeUS-amerikanisches Antidiskriminierungsgesetz von 1990
Für wen?Alle, die sie anwenden, freiwillig, solange kein Gesetz darauf verweistBehörden in der EU; Version 4.1.1 ist als Norm unter dem EAA vorgesehenUnternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher in der EU liefernUnternehmen, die in den USA für die Öffentlichkeit zugänglich sind (Title III), und US-Behörden (Title II)
Seit wann?2.0 im Jahr 2008, 2.1 im Jahr 2018, 2.2 am 5. Oktober 2023Version 3.2.1 von 2021; Version 4.1.1 erschien am 2. September 2026Anwendbar seit dem 28. Juni 2025Gesetz seit 1990, Websites fallen laut DOJ darunter
Technischer MaßstabErfolgskriterien auf den Stufen A, AA und AAAÜbernimmt die WCAG-Kriterien der Stufen A und AA, plus zusätzliche AnforderungenVier Prinzipien aus Anhang I; Konformität über harmonisierte NormenFür Unternehmen keine feste Norm; WCAG gilt als hilfreiche Orientierung
Wer setzt sie durch?Niemand, es ist eine RichtlinieHängt vom Gesetz ab, das darauf verweistNationale Aufsichtsbehörden, in den Niederlanden unter anderem die ACMGerichte und das US-Justizministerium

WCAG: der technische Maßstab

WCAG, ausgeschrieben Web Content Accessibility Guidelines, ist die Richtlinie des World Wide Web Consortium (W3C), die beschreibt, wann Webinhalte barrierefrei sind. Jede Version besteht aus prüfbaren Erfolgskriterien auf drei Stufen: A (Minimum), AA (die übliche Anforderung) und AAA (die höchste Stufe). WCAG 2.2 ist die neueste Version und wurde am 5. Oktober 2023 eine offizielle W3C-Empfehlung.

Laut der W3C-Übersicht der Neuerungen in 2.2 kamen neun Erfolgskriterien hinzu, sechs davon auf Stufe A oder AA. Beispiele sind eine Mindestgröße für Klickziele, ein sichtbarer Fokus, der nicht hinter einem Sticky Header verschwindet, und eine Anmeldung ohne Rätsel oder Gedächtnistest. Das alte Kriterium 4.1.1 (Parsing) ist entfallen. Was das konkret für deine Website bedeutet, liest du in WCAG 2.2 erklärt.

EN 301 549: die europäische Norm

EN 301 549 ist die europäische Norm mit Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen, von Websites über Software bis zu Hardware. Für Webinhalte übernimmt die Norm die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA. Die aktuelle harmonisierte Version 3.2.1 verweist auf WCAG 2.1. Laut der Europäischen Kommission enthält die Norm auch Anforderungen, die nicht in WCAG stehen.

Am 2. September 2026 veröffentlichte ETSI Version 4.1.1, die auf WCAG 2.2 verweist. Eine Norm begründet erst dann eine Konformitätsvermutung, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist (Artikel 15 des EAA). Diese Veröffentlichung von Version 4.1.1 wird erwartet, war beim Schreiben aber noch nicht erfolgt. Bis dahin ist Version 3.2.1, die unter der europäischen Richtlinie für Websites öffentlicher Stellen harmonisiert ist, der übliche Maßstab. Wer jetzt nach WCAG 2.2 Stufe AA baut, erfüllt auch die Kriterien von WCAG 2.1, mit Ausnahme des entfallenen Kriteriums 4.1.1.

Der European Accessibility Act: das Gesetz in der EU

Der European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorschriften ab dem 28. Juni 2025 anwenden (Artikel 31). Die Niederlande taten das mit dem Implementatiewet toegankelijkheidsvoorschriften producten en diensten, das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Die Anforderungen an E-Commerce-Dienstleistungen stehen seitdem in Abschnitt 2ab von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Artikel 6:230fa bis einschließlich 6:230fd). In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Richtlinie um. Laut § 1 Absatz 3 BFSG gilt es für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, ausdrücklich auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Unten liest du, was das für Websites und Onlineshops bedeutet.

Für Behörden gab es schon früher eine eigene Pflicht. Niederländische Behörden müssen ihre Websites und Apps laut dem Tijdelijk besluit digitale toegankelijkheid overheid an EN 301 549 ausrichten. Dieser Leitfaden richtet sich an Unternehmen.

Der ADA: das Gesetz in den Vereinigten Staaten

Der ADA, der Americans with Disabilities Act, ist ein US-amerikanisches Antidiskriminierungsgesetz, das auch für das Onlineangebot von Unternehmen gilt. Das US-Justizministerium schreibt in seinen Web-Leitlinien, dass es für Unternehmen keine Regelung mit detaillierten technischen Anforderungen gibt, nennt WCAG aber als hilfreiche Orientierung. Weiter unten liest du, was das bedeutet, wenn du von Europa aus an Kunden in den USA verkaufst.

Was sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit?

Alle WCAG-Erfolgskriterien fallen unter vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, nach den englischen Begriffen als POUR abgekürzt. Dieselben vier Wörter stehen in Anhang I des EAA, wo die Richtlinie verlangt, dass Websites von Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet werden. Wer die Prinzipien versteht, versteht die Logik hinter jedem einzelnen Kriterium.

  1. Wahrnehmbar (perceivable). Informationen müssen auf mindestens eine Weise wahrnehmbar sein. Bilder bekommen einen Alt-Text, Videos bekommen Untertitel und Text hat genug Kontrast zum Hintergrund.
  2. Bedienbar (operable). Alles, was du mit einer Maus tun kannst, muss auch mit einer Tastatur gehen. Der Fokus ist sichtbar, es gibt keine Zeitlimits, die du nicht verlängern kannst, und Klickziele sind groß genug.
  3. Verständlich (understandable). Text ist klar, die Sprache der Seite ist festgelegt, die Navigation funktioniert überall gleich und Formulare erklären, was schiefgelaufen ist und wie du es behebst.
  4. Robust (robust). Der Code ist so aufgebaut, dass Browser und assistive Technologien ihn zuverlässig interpretieren können. Buttons sind echte Buttons und eigene Komponenten haben den richtigen Namen, die richtige Rolle und den richtigen Status, bei Bedarf mit WAI-ARIA.

Eine praktische Faustregel: Bei wahrnehmbar und verständlich geht es vor allem um Inhalte und Design, bei bedienbar und robust vor allem um Technik. Du brauchst also sowohl dein Marketingteam als auch deine Entwickler.

Was bedeutet der EAA für deine Website oder deinen Onlineshop?

Der EAA gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, und Onlineshops fallen als E-Commerce-Dienstleistung direkt darunter. Artikel 2 der Richtlinie nennt unter anderem elektronische Kommunikationsdienste, Websites und Apps für den Personenverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine solche Dienstleistung ist laut Artikel 3 ein Dienst im Fernabsatz, über eine Website oder App, mit dem ein Verbraucher einen Vertrag schließt.

Konkret fallen ein Onlineshop, eine Buchungsseite oder eine Website, auf der Verbraucher ein Abo abschließen, in der Regel darunter. Ein B2B-Shop, der nur an Unternehmen liefert, oder eine informative Website ohne Onlinekauf fällt meist nicht unter die E-Commerce-Definition. Die ACM überwacht in den Niederlanden die Barrierefreiheit von E-Commerce-Dienstleistungen und elektronischen Kommunikationsdiensten. Für andere Dienstleistungen, etwa Bankdienstleistungen, sind andere Aufsichtsbehörden zuständig.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Kleine Unternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Laut Artikel 4 Absatz 5 müssen Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen. Ein Kleinstunternehmen hat laut Artikel 3 weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Du musst beide Bedingungen erfüllen: Mit 8 Beschäftigten und 3 Millionen Euro Umsatz bist du kein Kleinstunternehmen. Im deutschen BFSG steht diese Ausnahme in § 3 Absatz 3.

Daneben gibt es diese Ausnahmen und Fristen:

  • Bestimmte Inhalte (Artikel 2 Absatz 4). Aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte und Bürodateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, Inhalte Dritter, die du weder finanzierst noch kontrollierst, und Archive, die nach diesem Datum nicht mehr aktualisiert werden.
  • Unverhältnismäßige Belastung (Artikel 14). Du darfst eine Anforderung nicht anwenden, wenn sie dein Produkt oder deine Dienstleistung grundlegend verändert oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Diese Abwägung musst du aber dokumentieren, fünf Jahre aufbewahren und als Dienstleistungserbringer mindestens alle fünf Jahre neu vornehmen.
  • Übergangszeitraum (Artikel 32). Dienstleistungserbringer dürfen bis zum 28. Juni 2030 Produkte weiter einsetzen, die sie vorher schon rechtmäßig genutzt haben, und Verträge von vor dem 28. Juni 2025 dürfen höchstens fünf Jahre weiterlaufen. Achtung: Laut Artikel VIII Absatz 4 des niederländischen Implementatiewet gilt diese Übergangsregel nicht für E-Commerce-Dienstleistungen. Im deutschen BFSG steht die Übergangsregel in § 38, die Dienstleistungserbringern Fristen bis zum 27. Juni 2030 einräumt.

Für einen Onlineshop in den Niederlanden lautet das praktische Fazit also: Wer kein Kleinstunternehmen ist, muss die Anforderungen schon jetzt erfüllen. Den European Accessibility Act besprechen wir nach Situation in einem eigenen Artikel, mit den Abwägungen je Unternehmenstyp.

Was steht in einer Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlicher Text, in dem du erklärst, wie barrierefrei deine Website oder Dienstleistung ist, welche Bereiche die Anforderungen noch nicht erfüllen und wie Menschen ein Problem melden können. Für Behörden ist eine solche Erklärung schon seit Jahren Pflicht. Für Unternehmen unter dem EAA gilt eine verwandte Pflicht.

Anhang V der Richtlinie legt fest, dass ein Dienstleistungserbringer in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „oder ein gleichwertiges Dokument“ aufnimmt, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Diese Informationen enthalten eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreier Form, eine Erklärung, wie die Dienstleistung funktioniert, und eine Beschreibung, wie sie die Anforderungen aus Anhang I erfüllt. Laut Artikel 13 musst du diese Informationen aufbewahren, solange die Dienstleistung angeboten wird.

In der Praxis veröffentlichen viele Unternehmen dafür eine eigene Seite und verlinken sie im Footer und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine gute Erklärung ist ehrlich über bekannte Problemstellen und nennt eine Kontaktadresse. Wie du das angehst, mit einer Vorlage, liest du in Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Wie testest du, ob eine Website barrierefrei ist?

Du testest Barrierefreiheit mit einer Kombination aus automatischen Scans und manueller Prüfung, weil kein Tool alle WCAG-Kriterien beurteilen kann. Ein Scanner sieht, ob ein Bild einen Alt-Text hat, aber nicht, ob dieser Text stimmt. Er sieht, ob ein Feld ein Label hat, aber nicht, ob du das Formular ohne Maus abschließen kannst.

Automatische Tests sind schnell und wiederholbar. Die bekannteste Testbibliothek ist axe-core von Deque, die Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 enthält. Deque schreibt in der Dokumentation, dass axe-core im Durchschnitt 57 Prozent der WCAG-Probleme automatisch findet. Das ist eine Angabe des Herstellers selbst. Außerdem markiert das Tool einen Teil der Ergebnisse als unvollständig, und dafür ist eine manuelle Prüfung nötig.

Manuell testest du unter anderem mit der Tastatur, mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver und indem du die Seite mit 200 Prozent Zoom ansiehst. Für ein formelles Audit holst du dir eine Fachperson dazu. Einen praktikablen Testansatz für dein eigenes Team findest du in Barrierefreiheit von Websites testen.

Welche Barrierefreiheitsfehler kommen am häufigsten vor?

Die meisten Barrierefreiheitsprobleme sind keine exotischen Randfälle, sondern eine Handvoll Grundfehler, die auf vielen Seiten wiederkehren. Weil sie oft in einem Template stecken, behebst du sie mit einer einzigen Änderung für die ganze Website. Wie verbreitet sie sind, zeigt die WebAIM Million 2026: Bei 95,9 Prozent der eine Million untersuchten Startseiten fand ein automatischer Test WCAG-Fehler. Das sind die Fehler, die uns am häufigsten begegnen:

  • Bilder ohne Alt-Text oder mit einem nichtssagenden Text wie „bild1.jpg“.
  • Zu wenig Kontrast zwischen Text und Hintergrund, vor allem bei hellgrauem Text und Text auf Fotos.
  • Formularfelder ohne verknüpftes Label, bei denen nur ein Platzhalter erklärt, was hineingehört.
  • Links und Buttons ohne Text, etwa ein Warenkorb-Icon ohne zugänglichen Namen.
  • Eine chaotische Überschriftenstruktur, bei der Überschriften nach Schriftgröße statt nach Bedeutung gewählt werden.
  • Keine Sprache für die Seite festgelegt, sodass ein Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache vorliest.
  • Elemente, die du mit der Tastatur nicht erreichst, oder ein unsichtbarer Fokus.
  • Video oder Ton, der automatisch abspielt.

Zu jedem Fehler gehören eine konkrete Lösung und ein Erfolgskriterium. Die arbeiten wir in häufigste Barrierefreiheitsfehler aus.

Warum verdienen Formulare und der Checkout besondere Aufmerksamkeit?

Formulare und der Checkout sind die Stellen, an denen ein Barrierefreiheitsproblem direkt Umsatz kostet, weil eine Kundin oder ein Kunde, der hängen bleibt, die Bestellung nicht abschließen kann. Es ist auch genau der Teil, den der EAA bei E-Commerce-Dienstleistungen betrifft: den Abschluss eines Vertrags.

Ein barrierefreies Formular hat bei jedem Feld ein sichtbares und verknüpftes Label. Pflichtfelder sind als solche erkennbar, nicht nur durch rote Farbe. Fehlermeldungen stehen beim Feld, erklären, was falsch ist, und werden von einem Screenreader vorgelesen. WCAG 2.2 hat hier zwei Kriterien ergänzt: Du fragst keine Informationen erneut ab, die die Kundschaft schon angegeben hat, und die Anmeldung darf nicht von einem kognitiven Test wie einem Rätsel abhängen.

Achte auch auf Komponenten von Drittanbietern in deinem Checkout, etwa Zahlungsfenster und Adressvervollständigung. Entscheidest du dich selbst für ein externes Zahlungsmodul, bleibt es deine Dienstleistung. Wie du das Schritt für Schritt angehst, liest du in barrierefreie Formulare und Checkout.

Muss ein europäisches Unternehmen den ADA einhalten?

Ein europäisches Unternehmen kann mit dem ADA zu tun bekommen, wenn es sich aktiv an US-amerikanische Verbraucher richtet, aber ob das Gesetz in einem konkreten Fall gilt, entscheidet letztlich ein US-Gericht. Title III des ADA gilt für Unternehmen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, etwa Geschäfte und Dienstleister. Laut dem US-Justizministerium fallen auch die Waren und Dienstleistungen, die ein solches Unternehmen online anbietet, unter den ADA.

Für Unternehmen gibt es keine feste technische Norm. Das Ministerium nennt WCAG und die Section-508-Standards als hilfreiche Orientierung. Für US-Bundesstaaten und Kommunen ist das anders: Die Title-II-Regel von 2024 schreibt dort WCAG 2.1 Stufe AA vor, mit Fristen, die im April 2026 auf April 2027 und April 2028 verschoben wurden. Diese Regel gilt nicht für private Unternehmen.

Die gute Nachricht: Wer für den EAA WCAG 2.2 Stufe AA erfüllt, deckt auch die Orientierung ab, die in den USA verwendet wird. In ADA-Compliance für europäische Unternehmen liest du, wann der ADA relevant wird und was du dann zusätzlich regelst.

Wie überschneiden sich Barrierefreiheit, SEO und GEO?

Barrierefreiheit und Auffindbarkeit überschneiden sich stark, weil Suchmaschinen und KI-Systeme eine Seite genauso lesen wie assistive Technologien: über die HTML-Struktur und den Text, nicht über das visuelle Design. Ein Screenreader und ein Crawler profitieren beide von einer logischen Überschriftenstruktur, beschreibenden Linktexten und einer korrekt festgelegten Sprache.

Drei Bereiche zählen doppelt:

  • Semantisches HTML. Echte Überschriften, Listen, Tabellen, Buttons und Navigationselemente machen den Aufbau einer Seite eindeutig. Das hilft einem Screenreader, und es hilft einem KI-System, die richtige Passage zu finden.
  • Alt-Text. Ein guter Alt-Text beschreibt, was ein Bild zeigt oder bedeutet. Suchmaschinen nutzen diesen Text, um Bilder zu verstehen.
  • Überschriften und klarer Text. Überschriften, die sagen, worum es in einem Abschnitt geht, und Absätze, die mit einer klaren Aussage beginnen, machen einen Text für Menschen verständlich und für KI leichter zitierbar.

Übertreib den Effekt nicht. Barrierefreiheit ist kein Ranking-Trick, und eine barrierefreie Website steht nicht automatisch weiter oben in Google oder in ChatGPT. Sie schafft aber eine bessere technische Basis. Wie diese Basis zur Sichtbarkeit in KI-Antworten beiträgt, liest du in unserem vollständigen Leitfaden zu GEO und im Artikel über Inhalte, die KI zitiert.

Schritt für Schritt: So machst du deine Website barrierefrei

Eine barrierefreie Website baust du nicht in einem Sprint, sondern in einer festen Reihenfolge: erst klären, was gilt, dann messen, dann die größten Probleme beheben und das Ergebnis danach absichern. Dieser Plan funktioniert für die meisten Onlineshops und Unternehmenswebsites.

  1. Kläre, welche Regeln für dich gelten. Prüfe, ob du eine Dienstleistung erbringst, die unter den EAA fällt, ob du ein Kleinstunternehmen bist und ob du dich an Kunden in den USA richtest. Halte diese Abwägung schriftlich fest.
  2. Wähle dein Zielniveau. Nimm WCAG 2.2 Stufe AA als Maßstab. Damit deckst du die WCAG-Kriterien ab, die EN 301 549 für Webinhalte übernimmt, und die übliche Orientierung unter dem ADA.
  3. Erfasse deine wichtigsten Seiten. Fang mit der Startseite an, dann eine Kategorieseite, eine Produktseite, der Warenkorb, der Checkout, das Kontaktformular und die Anmeldung. Dort entsteht der Umsatz und dort stecken die Templates.
  4. Führ einen automatischen Scan durch. Nutze ein Tool auf Basis von axe-core für eine erste Fehlerliste pro Seite, sortiert nach Schweregrad.
  5. Teste manuell. Geh jede Kernseite nur mit der Tastatur und mit einem Screenreader durch, prüfe den Kontrast und sieh dir die Seite mit 200 Prozent Zoom an.
  6. Behebe Fehler in den Templates. Löse Fehler dort, wo sie entstehen: im Theme, in den Komponenten und in den Formularen. Eine Reparatur in einem Template verbessert Hunderte Seiten.
  7. Verbessere die Inhalte. Schreib Alt-Texte, bring Überschriften in eine logische Reihenfolge, formuliere Linktexte beschreibend und sorge für Untertitel bei Videos.
  8. Veröffentliche deine Barrierefreiheitserklärung. Beschreibe, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, was noch nicht gut funktioniert und wie Menschen Kontakt aufnehmen. Verlinke sie im Footer und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  9. Sichere den Prozess ab. Nimm Barrierefreiheit in die Checkliste für jede neue Seite, Kampagne und jedes Plug-in auf. Scanne regelmäßig erneut, denn jedes Update kann neue Fehler einführen.
  10. Dokumentiere Ausnahmen. Berufst du dich auf eine unverhältnismäßige Belastung, halte diese Beurteilung schriftlich fest und überprüfe sie mindestens alle fünf Jahre, wie es Artikel 14 des EAA verlangt.

So prüfst du das auf deiner eigenen Website

In einer halben Stunde kannst du dir selbst ein erstes Bild von der Barrierefreiheit deiner Website machen. Nimm eine Produktseite und deinen Checkout und geh diese Schritte durch:

  1. Drück die Tab-Taste ab dem Seitenanfang. Siehst du immer, wo der Fokus steht? Erscheint als Erstes ein Link „Zum Inhalt springen“ (ein Skiplink)? Kannst du ein Produkt in den Warenkorb legen und bezahlen, ohne Maus?
  2. Sieh dir den Quellcode an. Steht lang="de" am html-Element? Hat jedes Bild ein alt-Attribut? Gibt es genau eine H1, und folgen die Überschriften einer logischen Reihenfolge?
  3. Prüfe deine Formulare. Klick auf den Text bei einem Feld: Landet der Cursor dann im Feld? Dann ist das Label verknüpft. Schick das Formular leer ab und schau, ob die Fehlermeldungen klar erklären, was falsch ist.
  4. Miss den Farbkontrast. Nutze einen Kontrastprüfer oder die Entwicklertools deines Browsers. Normaler Text braucht laut WCAG Stufe AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1.
  5. Such deine Barrierefreiheitserklärung. Gibt es im Footer einen Link zu einer Erklärung, und stimmt ihr Inhalt noch mit der aktuellen Website überein?
  6. Achte auf automatisch abgespielten Ton. Startet irgendwo Audio oder Video mit Ton, ohne dass die Besucherin oder der Besucher es möchte? Dann muss es sich pausieren oder stoppen lassen.
  7. Führ einen automatischen Scan auf deinen wichtigsten Seiten durch und arbeite die Fehler mit dem höchsten Schweregrad zuerst ab.

Die Barrierefreiheitsprüfung von Flowproof ist in den kostenpflichtigen Plänen Pro und Business enthalten. Sie testet deine Seiten mit axe-core auf WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 Stufe A und AA, mit Erfolgskriterium, Stufe und Schweregrad für jeden Fehler. Außerdem prüft sie, ob es einen Link zu einer Barrierefreiheitserklärung, einen Skiplink und automatisch abgespielten Ton gibt. Den Farbkontrast meldet der Scan ehrlich als manuell zu prüfen, weil dafür eine echte Darstellung der Seite nötig ist. Baut deine Seite ihre Inhalte erst mit JavaScript auf, bekommst du dazu eine Warnung. Du kannst kostenlos starten oder die Pläne vergleichen.

Häufige Fragen

Ist eine barrierefreie Website für jedes Unternehmen Pflicht?

Nein. Der European Accessibility Act gilt für bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Onlineshops, Bankdienstleistungen, E-Books und elektronische Kommunikation. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Eine rein informative Unternehmenswebsite ohne Onlineverkauf fällt meist nicht darunter, auch wenn Barrierefreiheit für Reichweite und Auffindbarkeit trotzdem sinnvoll ist.

Welche WCAG-Stufe muss meine Website erreichen?

In der Praxis ist das Stufe AA. Die europäische Norm EN 301 549, die niederländische Behörden anwenden müssen, übernimmt die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA. Auch unter dem EAA gilt WCAG Stufe AA als übliche Messlatte. Stufe AAA ist für ganze Websites meist nicht erreichbar und wird nirgends allgemein verlangt.

Löst ein Barrierefreiheits-Overlay oder -Widget das Problem?

Nein, nicht für sich allein. Ein Overlay legt eine Schicht über deine Website, behebt aber keine fehlenden Labels, falschen Überschriften oder Tastaturprobleme im Quellcode. Assistive Technologien wie ein Screenreader lesen das zugrunde liegende HTML. Echte Verbesserungen stecken also im Code und in den Inhalten selbst.

Wie lange dauert es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Umfang und vom Zustand deiner Website ab. Viele Fehler in Templates, etwa fehlende Labels oder eine falsche Überschriftenstruktur, behebst du auf einen Schlag für alle Seiten. Rechne bei einem mittelgroßen Onlineshop mit einigen Wochen für die größten Problemstellen, danach mit laufender Pflege bei jeder Änderung.

Alle Artikel in diesem Leitfaden

Ist deine Website barrierefrei?

Flowproof prüft deine Seiten nach WCAG 2.2 A und AA und zeigt pro Problem das betroffene Erfolgskriterium. Enthalten in Pro und Business.

Tarife ansehen
Barrierefreie Website: Anforderungen, WCAG, EAA und ADA